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Thema: Gegen Mobbing aller Art

Eröffnet am 22.08.2013 um 20:31

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Auf Schulradar gefunden:

Alle die ihr Kind gemobbt sehen oder wo es andere Probleme in der Schule
gibt, die das Kind alleine in der Schule nicht gelöst bekommt, weil es
keinen interessiert - oder was auch immer.

Es gibt die Lösung:

Einfach als Eltern mit in den Unterricht reinsetzen (oder jemanden beauftragen, der das macht).

Wenn die schule sagt, dass geht nicht, einfach auf §1618a des
Bürgerlichen Gesetzbuches verweisen. Danach sind sich Eltern und Kinder
gegenseiteig Rücksicht und Beistand schuldig (Beistandspflicht). Zu
diesem Paragraph gibt es Kommentare von Anwälten, die sagen, dass die
Beistandspflicht in allen Lebenslagen gilt.

Wenn die Schule das nicht akzeptiert, dann darauf verweisen, dass dies
vom Ministerium für Arbeit und Soziales so vorgegeben wird. Dieses
Ministerium sagt, dass der Schulbesuch eine Beistandspflicht ist.

Warum?

Das ergibt sich aus der Handhabung von Eingliederungshilfe für Kinder
mit Behinderung. Das wird im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII) geregelt. Das
Ministerium sagt, dass alles, was im SGB XII steht, unter dem Apsekt
Beistandspflicht läuft. Hat ein Kind aufgrund einer Behinderung Anspruch
auf einen Integrationshelfer, dann wird der normalerweise vom Sozialamt
bezahlt. Soll der Integrationshelfer aber ein Angehöriger sein, dann
wird das nicht mehr bezahlt, weil es heißt, dass das dann nachrangig
ist, weil das Angehörige ohne Bezahlung machen sollen. Das wird
begründet mit der Beistandspflicht aus BGB §1618a.

Kurz: Schulbesuch ist laut Ministerium für Arbeit und Soziales eine
Beistandspflicht. Spätestens wenn es Probleme in der Schule gibt, sind
Eltern und Angehörige quasi in der Pflicht, dem Kind beizustehen. Aus
einer Pflicht ergibt sich automatisch auch ein Recht, also kann die
Schule nichts dagegen machen. Eltern haben somit das Recht, in der
Schule, im Unterricht dabei zu sein.

Gegenteiliges gibt es bisher nirgends geschrieben.